LSG Hessen: Abhängige Beschäftigung von Bauarbeitern
Das Hessische Landessozialgericht hat in drei aktuellen Urteilen entschieden, dass Bauarbeiter als abhängige Beschäftigte gelten, wenn sie einfache Aufgaben auf Baustellen ausführen, einen festen Stundenlohn erhalten und nicht als eigenständige Unternehmer auftreten.
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich der