Oberste Finanzbehörden: Vorläufige Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

Die gleich lautenden Erlasse v. 28.10.2016 zur vorläufigen Festsetzung (§ 165 Abs. 1 AO) des Gewerbesteuermessbetrags wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § 8 Nr.1 Buchstabe a, d, e und f GewStG wurden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Weihnachtsessen Hahnenburg 16.12.2022
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich
der […]
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