Praxis-Tipp (Aktualisierung): § 35a EStG für Müllabfuhr und Abwasserentsorgung
Die Frage, ob Aufwendungen für Müllabfuhr und Abwasserbeseitigung als haushaltnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG steuermindernd zu berücksichtigen sind, hätte der BFH entscheiden sollen. Allerdings wurde die Revison nicht fristgerecht eingelegt.
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich der