Praxis-Tipp (Aktualisierung): Erste Tätigkeitsstätte eines Müllwerkers

Erforderlich, aber auch ausreichend für das Vorliegen der ersten Tätigkeitsstätte ist, dass der Arbeitnehmer an diesem Ort zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten zu erbringen hat, die er arbeitsvertraglich oder dienstrechtlich schuldet und die zu dem von ihm ausgeübten Berufsbild gehören.
Weihnachtsessen Hahnenburg 16.12.2022
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich
der […]
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