Praxis-Tipp (Aktualisierung): Pkw-Stellplatz und Höchstbetrag für Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung

Seit 2014 können als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens jedoch 1.000 EUR im Monat.
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