Bereits seit dem 1.1.2010 sind die Beiträge für die Basiskranken- und Pflegeversicherung (nachfolgend nur Beiträge zur Basisabsicherung) in unbegrenzter Höhe als Vorsorgeaufwendungen abziehbar. Außerdem ist in § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG geregelt, dass Beiträge für künftige Jahre im Zahlungsjahr abziehbar sind.
Betriebsausflug 2024 – Lüneburg bei Traumwetter
Einmal im Jahr heißt es bei Franz + Partner: Rechner aus, Team rein in den Bus! Unser traditioneller Betriebsausflug führte uns nach Lüneburg – und
Jobmesse 2024 – Steuerberatung hautnah erleben!
Am 1. und 2. Juni 2024 war es wieder soweit: Die Jobmesse öffnete ihre Türen, und wir waren – wie seit vielen Jahren – selbstverständlich
Weihnachtsfeier 2024 – Ein festlicher Jahresausklang im Acanto Hannover
Am 6. Dezember 2024 war es wieder soweit: Franz + Partner lud zur traditionellen Weihnachtsfeier ein. Dieses Jahr fand das festliche Beisammensein im