Praxis-Tipp: Anforderungen an einen krankheitsbedingten Terminverlegungsantrag

Wird in einem finanzgerichtlichen Verfahren ein Antrag auf Terminverlegung wegen einer Erkrankung gestellt, genügt zur Glaubhaftmachung in der Regel eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
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