Praxis-Tipp: Das Wichtigste zur Inflationsausgleichprämie (IAP)

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern eine Inflationsausgleichprämie bis zu einem Betrag von 3.000 EUR in dem Zeitraum vom 26.10.20.22 bis zum 31.12.2024 steuer- und sozialabgabenfrei gewähren.
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