Praxis-Tipp: Gewerbesteueranrechnung für ausgeschiedenen Mitunternehmer

Ist für die Bestimmung des „allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels“ in § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG  auf das Ende eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahrs oder auf das Ende des Erhebungszeitraums abzustellen?
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