Praxis-Tipp: Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietaufwendungen bei Veranstaltungen

Mietet ein Gewerbebetrieb, das für seine Kunden Events und Produktionen organisiert, hierfür Ausstattungsgegenstände und Locations an, hängt die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung dieser Aufwendungen von der Anlagevermögenseigenschaft ab.
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