Praxis-Tipp: Inflationsausgleichsprämie als steuerfreie Lohnerhöhung?

Noch bis Ende 2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Leistungen zur Abmilderung der Inflation bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuerfrei gewähren – die sog. Inflationsausgleichsprämie (IAP). Vorsicht ist jedoch im Zusammenhang mit dauerhaften Lohnerhöhungen geboten.
Weihnachtsessen Hahnenburg 16.12.2022
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich
der […]
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