Praxis-Tipp: Kein Arbeitslohn bei sozialversicherungsrechtlichem Summenbescheid
Die (Nach-)Entrichtung von Beiträgen zur Gesamtsozialversicherung durch den Arbeitgeber aufgrund eines sog. Summenbescheids führt nicht zu Arbeitslohn.
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich der