Für den Ansatz von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen ist der Nachweis der Zwangsläufigkeit im Regelfall durch eine Verordnung eines Arztes zu erbringen. In bestimmten Ausnahmefällen muss ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen – ausgestellt vor Maßnahmenbeginn – als Nachweis für die Zwangsläufigkeit vorliegen. Dies gilt z. B. für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden.
Weihnachtsessen Hahnenburg 16.12.2022
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich
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Jobmesse Hannover HCC 25./26.06.
Nachdem die Corona-Pandemie so gut wie alle Messeveranstaltungen in den Jahren 2020 und 2021 ausfallen ließ, öffnete das HCC im Juni 2022 wieder