Für den Ansatz von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen ist der Nachweis der Zwangsläufigkeit im Regelfall durch eine Verordnung eines Arztes zu erbringen. In bestimmten Ausnahmefällen muss ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen – ausgestellt vor Maßnahmenbeginn – als Nachweis für die Zwangsläufigkeit vorliegen. Dies gilt z. B. für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden.
Betriebsausflug 2024 – Lüneburg bei Traumwetter
Einmal im Jahr heißt es bei Franz + Partner: Rechner aus, Team rein in den Bus! Unser traditioneller Betriebsausflug führte uns nach Lüneburg – und
Jobmesse 2024 – Steuerberatung hautnah erleben!
Am 1. und 2. Juni 2024 war es wieder soweit: Die Jobmesse öffnete ihre Türen, und wir waren – wie seit vielen Jahren – selbstverständlich
Weihnachtsfeier 2024 – Ein festlicher Jahresausklang im Acanto Hannover
Am 6. Dezember 2024 war es wieder soweit: Franz + Partner lud zur traditionellen Weihnachtsfeier ein. Dieses Jahr fand das festliche Beisammensein im