Praxis-Tipp: Mitteilung des Finanzamts nach einer Außenprüfung

Bei einer Mitteilung des Finanzamts nach § 202 Abs. 1 Satz 3 AO, wonach die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt hat, kann sich die Frage stellen, ob es sich um einen mit einem Einspruch anfechtbarem Verwaltungsakt handelt.
Weihnachtsessen Hahnenburg 16.12.2022
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich
der […]
Nach oben