Praxis-Tipp: Veräußerungsfreibetrag bei verschiedenen Veräußerungsobjekten bzw. Einkunftsarten

Wird eine betriebliche Sachgesamtheit veräußert oder aufgegeben, erhält der Steuerpflichtige einmal im Leben auf Antrag einen Freibetrag. Gilt dies auch, wenn der Steuerpflichtige solche Gewinne aus verschiedenen Veräußerungsobjekten bzw. Einkunftsarten erzielt hat? Und wie sieht es mit Gewinnen aus der Veräußerung von „wesentlichen“ Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft aus?
Weihnachtsessen Hahnenburg 16.12.2022
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich
der […]
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