Schleswig-Holsteinisches FG: Umsatzsteuerbefreiung bei ärztlichen Heilbehandlungen

Das Schleswig-Holsteinische FG hat entschieden, dass ärztliche Heilbehandlungen auch dann nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei sind, wenn sie im Rahmen von Krankenhausleistungen erbracht werden und diese ihrerseits nicht nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG begünstigt sind, weil nicht alle Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind.
Weihnachtsessen Hahnenburg 16.12.2022
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich
der […]
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