• "Denn nur mit einem umfassenden Know-how kann für Sie die beste Lösung gestaltet werden."
    Dipl.-Ök., Susanne Sommerfeld, Steuerberaterin
  • "Mit aussagekräftigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen, möchte ich mit Ihnen eine solide Basis für Ihre unternehmerischen Entscheidungen schaffen."
    Dipl.-Ök., Monika Behrendt, Steuerberaterin
  • "Mir macht es große Freude, durch die Ausnutzung steuerlicher Strukturen die Steuerbelastung für Sie und Ihr Unternehmen so gering wie möglich zu halten."
    André Micklich, Steuerberater
  • "Von ihrer Fachkompetenz und der vertrauensvollen Zusammenarbeit sind wir überzeugt und empfehlen sie gerne weiter."
    Arno Sommer, Geschäftsinhaber, easy-PFAND
  • "Das Engagement und die Motivation unserer Mitarbeiter sind die Basis Ihrer Zufriedenheit."
    Dipl.-Ök., Michael Giesel, Steuerberater
  • "Der persönliche Kontakt und das vertrauensvolle Gespräch bilden immer die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit."
    Dipl.-Ök., Martin Bünger, Wirtschaftsprüfer - Steuerberater
  • "Seit Jahren werden wir von Franz + Partner betreut – und wir würden uns jedes Mal wieder für sie entscheiden."
    easy-PFAND, Arno Sommer, Geschäftsinhaber
  • "Nachdem ich über die Jahre schon drei Steuerbüros "ausprobiert" habe, fühle ich mich jetzt umfassend und kompetent betreut."
    Prof. Dipl.-Ing. Eberhard Issendorff, Geschäftsführung, ISSENDORFF KG
  • "Sorgfalt, Verlässlichkeit und ein partnerschaftliches Verhältnis fernab von Dienst nach Vorschrift. Wir fühlen uns bei F+P einfach gut aufgehoben."
    praemandatum, Dipl.-Ing. Peter Leppelt, Geschäftsführer
  • "Die gute Zusammenarbeit mit Franz + Partner basiert auf der hohen fachlichen Kompetenz mit einem lösungsorientierten, offenen und ehrlichen Umgang."
    Hannoversche Volksbank, Dirk Heinrich, Regionaldirektor
  • "Seit 12 Jahren arbeiten wir auf Basis einer Premium-Partnerschaft erfolgreich mit Franz + Partner zusammen - ich freue mich, einen so kompetenten Partner an unserer Seite zu wissen."
    Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Johannes Henkel, Direktor der Filiale/Leiter Filiale Hannover
  • "Eine hervorragende Fachkompetenz und eine absolut vertrauensvolle Zusammenarbeit - das zeichnet Franz + Partner aus."
    team-Tankstellenpächter, Rico Rabe
  • "Franz + Partner behandelt Sie, wie Sie es von einem guten Nachbarn erwarten würden : unkompliziert, freundlich, hilfsbereit, sachkundig und immer ein offenes Ohr. Menschlich nennt man es auch."
    Prof. Dr.-Ing. Bernd Künne

Service

Warum Kassen überprüfen?

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Im Rahmen von Betriebsprüfungen werden die vorliegenden Kassenbelege und -aufzeichnungen auf deren formelle und sachliche Richtigkeit und auf Vollständigkeit geprüft. Immer wieder wird bei Prüfungen von Unternehmen festgestellt, dass die Kassenbuchführung hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit zu Problemen führt. Dies ist insbesondere für Betriebe, deren Kasse den Mittelpunkt der geschäftlichen Betätigung darstellt, von erheblicher Bedeutung. Die Kasse und die Kassenbuchführung ist mittlerweile hierbei stets ein Prüfungsschwerpunkt. Ob nun ein Kassenbuch oder Kassenberichte geführt werden, beide haben gemeinsam, dass die Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung erfüllt sein müssen. Bei mangelnder Ordnungsmäßigkeit der zu führenden Bücher und Aufzeichnungen, die zu einer „Verwerfung der Buchführung“ führen, hat die Finanzverwaltung eine Schätzungsbefugnis der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO.

Sachlich fehlerhafte Kassenbücher oder Kassenberichte können so im Einzelfall zu einer Vollschätzung der Betriebseinnahmen führen. Die Zahl von Hinzu-Schätzungen oder Vollschätzungen im Rahmen von Betriebsprüfungen ist in den letzten Jahren drastisch gestiegen, und auch die Qualität der Schätzungsverfahren der Finanzverwaltung hat sich durch den Einsatz von EDV-gestützten Kalkulationsprogrammen grundlegend verändert. Durch die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfung digitaler Unterlagen) sowie moderner Ausstattung und Schulung der Betriebsprüfer im Bereich der Prüf- und Kalkulationsprogramme ist es mittlerweile der Finanzverwaltung möglich, Datenprüfungen und Nachkalkulationen in einem Umfang durchzuführen, der noch vor einigen Jahren nicht denkbar war.

Die hierbei entstehenden Ergebnisse und daraus resultierenden Steuernachzahlungen erreichen Größenordnungen die häufig zu Liquiditätsproblemen führen oder die Existenz von Unternehmen bedrohen. Darüberhinaus führen die Feststellungen bei einem Großteil der Prüfungen zusätzlich zur Einleitung von Steuerstrafverfahren gegen die verantwortlichen Geschäftsführer oder Inhaber.

Die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über mögliche Fehler in der Führung von Kassenbüchern oder Kassenberichten und deren Auswirkungen und soll somit eine Hilfestellung im täglichen Umgang mit der Kasse sein. Da der Kasse gerade in sog. „Bargeld-Branchen“ eine erhebliche Bedeutung bezüglich der Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zukommt, ist es wichtig, die grundsätzlichen Voraussetzungen zu kennen und deren Umsetzung im täglichen Geschäft zu beachten.

Sie haben die Möglichkeit mit Hilfe des nachstehenden Fragebogens online zu überprüfen, ob Sie im Zusammenhang mit Ihrer eigenen Kassenführung, der Aufbewahrung und Dokumentation möglicherweise verschiedene Problembereiche haben, die risikoanfällig sind und welche eine Hinzuziehung eines steuerlichen Beraters sinnvoll oder sogar notwendig macht.

Gerade für Unternehmer und/oder Geschäftsführer der typischerweise betroffenen und prüfungsanfälligen Bargeld-Branchen bieten die nachfolgenden Seiten und Informationen sowie der Fragebogen eine Möglichkeit Ihr Risikoprofil von einem unabhängigen Dritten prüfen zu lassen. Dies hat in der Praxis den Vorteil, dass Sie sich als Unternehmer oder Geschäftsführer extern über die Voraussetzungen der ordnungsmäßigen Kassenführung und deren Auswirkungen bei Mängeln informieren und – falls gewünscht – beraten lassen können, ohne dass gleich Ihr bereits vorhandene steuerliche Berater involviert wird und damit Kenntnisse erlangt, die diesen im Anschluss zwingen würden zu überlegen welche Folgeschritte einzuleiten sind, an die er heute – mangels positiver Kenntnis nicht denkt, oder die sogar eine Niederlegung des steuerlichen Mandats nach sich ziehen könnte.

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