Sozialversicherung: Beschäftigung zwischen Bachelor- und Masterstudiengang

Wer Studierende beschäftigt, wendet für die Sozialversicherung die besonderen Regelungen des Werkstudentenprivilegs an. Nach diesem sind unter bestimmten Voraussetzungen nur Beiträge zur Rentenversicherung zu bezahlen. Allerdings gilt diese Sonderbehandlung nicht in der Lücke zwischen dem Bachelor- und Masterstudiengang. Wir erklären im Video, was zu beachten ist.
Weihnachtsessen Hahnenburg 16.12.2022
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich
der […]
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