Teil 1 – Grundsätze

Im Rahmen der Ermittlung steuerpflichtiger Einkünfte ist immer wieder festzustellen, dass Aufwendungen nicht unmittelbar vom Steuerpflichtigen selbst, sondern von einem Angehörigen getragen werden, z.B. wenn Eltern nach der Übertragung einer vermieteten Immobilie auf ihr Kind auch weiterhin die anfallenden Instandsetzungskosten tragen. Ein Werbungskostenabzug beim Kind ist jedoch u. a. nur dann möglich, wenn die Aufwendungen das Kind (den Einkünfteerzieler) aufwandsmäßig belasten.
Weihnachtsessen Hahnenburg 16.12.2022
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich
der […]
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