Thüringer FG: Fähigkeit zum Selbstunterhalt eines verheirateten behinderten Kindes

Bei der Beurteilung, ob ein schwerbehindertes und abzweigungsberechtigtes Kind zum Selbstunterhalt außerstande ist, sind gegenüber dem Ehegatten zu berücksichtigende Unterhaltsansprüche nicht wegen familienrechtlich vorrangiger Unterhaltsansprüche eigener Kinder zu kürzen. So entschied das Thüringer FG.
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