Übertragung des BEA-Freibetrags: Kinderbetreuung durch die Großeltern

Die Übertragung des BEA-Freibetrags ist ausgeschlossen, wenn der nicht betreuende Elternteil der Übertragung widerspricht und das Kind regelmäßig in einem nicht unwesentlichen Umfang betreut. Dies kann aber schwierig zu überprüfen sein.
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