Umfang einer großräumigen Tätigkeitsstätte: Erste Tätigkeitsstätte eines Piloten erneut auf dem Prüfstand

Piloten, die arbeitsrechtlich einem Flughafen dauerhaft zugeordnet sind und auf dem Flughafengelände zumindest in geringem Umfang arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeiten erbringen, haben nach einem BFH-Urteil zum VZ 2014 eine erste Tätigkeitsstätte. Inzwischen findet jedoch ein großer Anteil dieser Tätigkeit bis zum Abheben des Flugzeugs im Cockpit statt.
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