Umlage für Künstler: Künstlersozialabgabe bleibt 2024 stabil

Aus der Künstlersozialabgabe-Verordnung geht hervor, welchen Abgabesatz Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten, unter bestimmten Voraussetzungen bezahlen müssen. Für das kommende Jahr 2024 soll der Abgabesatz gleich wie im Jahr 2023 bleiben: bei 5,0 Prozent.
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