Umlageverfahren: Umlage U2 bei Minijobs sinkt zum 1.1.2023

Minijobberinnen haben bei Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts. Dem Arbeitgeber werden diese Kosten im Umlageverfahren erstattet. Zum 1.1.2023 sinkt der Umlagesatz.
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