Umsatzbesteuerung von jPöR ab 2023: Neuregelung des § 2b UStG: Teil 2 – Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug

Durch § 2b UStG werden Ausgangsleistungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) vermehrt der Umsatzsteuer unterliegen. Im Gegenzug ergeben sich Möglichkeiten zum Vorsteuerabzug aus damit zusammenhängenden Ausgaben.
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