Umsatzbesteuerung von jPöR ab 2023: Neuregelung des § 2b UStG: Teil 2 – Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug

Durch § 2b UStG werden Ausgangsleistungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) vermehrt der Umsatzsteuer unterliegen. Im Gegenzug ergeben sich Möglichkeiten zum Vorsteuerabzug aus damit zusammenhängenden Ausgaben.
Weihnachtsessen Hahnenburg 16.12.2022
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich
der […]
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