Wachstumschancengesetz: Geplante Änderungen beim Optionsmodell des § 1a KStG

Das Bundeskabinett hat am 30.8.2023 den Regierungsentwurf für ein „Wachstumschancengesetz“ beschlossen. Darin enthalten ist – neben zahlreichen weiteren Änderungen – die verbesserte Ausgestaltung des Optionsmodells gem. § 1a KStG.
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